Ziel ist die Steigerung der Beschäftigungsfähigkeit von sozialversicherungs-
pflichtigen beschäftigten Berliner Arbeitnehmer. Zuwendungsempfänger sind Berliner Unternehmen.
Die Förderung erfolgt aus Mitteln des ESF und der Berliner Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen. Die Umsetzung des Förderinstrumentes liegt in den Händen der gsub-Projektegesellschaft mbH.
Fördersegmente:
- IT-Anpassungsqualifizierungen
- Einarbeitungs- und Qualifizierungszuschuss für auswärtige Investoren
- Anpassungsqualifizierungen bei wesentlicher Betriebsänderung
Wer kann gefördert werden?
- Unternehmen, die den Kompetenzfeldern Berlins zugeordnet werden können und die ihre Beschäftigten in den vorgenannten Fördersegmenten weiterbilden
- Die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten müssen ihren Erstwohnsitz in Berlin haben
- von der Förderung ausgeschlossen sind geringfügig Beschäftigte, Schüler, Studenten, Beschäftigte, die die reguläre Altersgrenze erreicht haben und Beschäftigte, deren Weiterbildungen über andere Förderinstrumente gefördert werden können (z.B. WEGEBAU)
Was wird gefördert?
Kosten für:
- allgemeine Qualifizierungsmaßnahmen
- spezifische Qualifizierungsmaßnahmen sofern sie nicht gesetzlich vorgeschrieben oder gemäß Tarifvertrag vorgesehen sind.
Schwerpunkt der Förderung im Fördersegment zu 2. und 3. sind gewerblich – technische Qualifizierungen.
Je nach Fördersegment sind unterschiedliche Kosten förderfähig, wie:
- Kosten eines externen und zertifizierten Bildungsdienstleisters (bei Fördersegment zu 1. und 3.),
- interne Anleitungskosten (bei Fördersegment zu 2. )
- Personalausfallkosten (bei Fördersegment zu 2. und 3.),
- Kosten für erforderliche Beratungsdienste
Die Förderhöhe orientiert sich an der Art der Qualifizierung und der Größe des Unternehmens und kann maximal bis zu 80% der förderfähigen Kosten betragen.
Weitere Informationen zum Fördersegment 1 und 3 finden Sie auf unserem Informationsblatt
Details zu Fördersegment 2 erhalten Sie unter www.uowv.de/fz.
Wie erfolgt die Förderung?
Aufgrund weiterer Bestimmungen des Zuwendungsgebers empfehlen wir eine Beratung durch die gsub-Projektegesellschaft mbH.
Antragsformulare finden Sie unter www.uowv.de/service.
Mit der Qualifizierung kann erst begonnen werden, wenn der Fördermittelvertrag abgeschlossen wurde. Während der Weiterbildung sind Stundennachweise zu führen. Nach Abschluss der Maßnahme, Einreichung und Prüfung des Endverwendungs-nachweises erfolgt die Zuschussauszahlung an das Unternehmen.
Ansprechpartner
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Petra Löbnitz
UOWV Projektleitung - Betriebliche Anpassungsqualifizierung
Tel: +49 (0) 30- 284 09 - 531
E-Mail: petra.loebnitz@gsub.de
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Eilin Wagenknecht
Beraterin – Betriebliche Anpassungsqualifizierung
Tel: +49 (0) 30- 284 09 - 0
E-Mail: eilin.wagenknecht@gsub.de
